BARRIEREFREIHEIT


ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil unseres Verständnisses von digitaler Teilhabe und sozialer Verantwortung.

Wir sind daher bemüht ihre Website, gemäß den Bestimmungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102, barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 sowie die Anforderungen der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website erfüllt bereits weitgehend die Anforderungen der BITV 2.0. Es bestehen derzeit aber noch einige Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen.

Die folgenden Inhalte können teilweise noch nicht barrierefrei sein:

  • Alternativtexte: Bei einigen Bildern können Alternativtexte fehlen oder noch nicht ausreichend aussagekräftig sein.
  • Kontrastverhältnisse: Die Kontraste einzelner Textelemente können in manchen Fällen nicht ausreichend sein.
  • HTML-Semantik: Die Reihenfolge der HTML-Labels für die Überschriften kann teilweise noch irreführend sein.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Seiten weiter zu optimieren und damit möglichst viele Barrieren zu lösen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 6. Nov 2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf der Einschätzung des Dienstleisters.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

VIA Baumanagement & Services GmbH
Reutackerstrasse 31, 79591 Eimeldingen

Telefon: 0 76 21 / 94 97 46
Telefax: 0 76 21 / 57 62 81

E-Mail: via-bau@via-bau.de

Durchsetzungsverfahren

Sollte im direkten Kontakt mit der Sallauka – GLANZ RHEIN keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle.

Kontakt Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de